Yamaha XV 750 SE Bauj. 1983
Yamaha XV 750 SE Bauj. 1983

Die Planung beginnt im Gespräch mit dem Abnahme Ingenieure

Zusätzliche Fahrzeugbauteile benötigen eine ABE (Allgemeine Betreibserlaubnis). Diese, ist nach dem Umbau mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Dies kann nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfallen.

 

Umbauten, die in die Hardware gehen Bsp. Rahmenänderungen oder wie im Fall der XV750, die Sattelanbindung sowie der Umbau der Tankhalterung, müssen individuell begutachtet und als Änderung eingetragen werden.

 

 

Themen aufbereiten und mit dem Sachverständigen vor der Umsetzung durchrsprechen.

Wenn ihr euer Projekt vor Augen habt, solltet Ihr die auf dem Markt erhältlichen Bauteile für Euer Projekt aufnehmen, und diese für euer Vorhaben in Bild und Schrift eurer Vorstellung entsprechend beschreiben.

Habt ihr dann eine Mappe mit allen Vorhaben zusammengestellt, gilt es einen Termin mit dem Sachverständigen in der von Euch ausgesuchten Prüfstelle zu vereinbaren.

In Baden Württemberg ist dies zum Beispiel der TÜV, der diese Abnahmen duchführen darf.

 

 

Meine XV750 SE hatte folgende Eintragungen

-Bereifung, vorne und hinten  

-Wilbers Federbein White Power

-LSL-Sonderlenker

-Kennzeichen Seitlich

-Stahlflexbremsleitung

-Fahrtrichtungsanzeiger an Lenkerenden

-Hinterkotflügel mit Schwingenbesfestigung

-Solositz Pagusa, Bremslicht, Heckleuchte und Blinker am Sattel

-Luftfilteraufsatz 88mm